Anwälte für Erbrecht in Wismar
Ich bin Erbe – Was ist jetzt zu tun?
Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist ein herber Schicksalsschlag – egal wie sehr man sich darauf vorbereiten kann. Selten steht dann die Nachlassverwaltung im Vordergrund. Doch zwangsläufig stellen sich nach einiger Zeit die Fragen nach dem Erbe ein. Das beginnt bereits bei der Planung der Beerdigung. Wer kommt für die Beerdigungskosten auf? Wer ist Erbe? Wie sieht der gesetzliche Erbanspruch aus? Gibt es ein Testament? Was hat es mit dem Pflichtteil auf sich? Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen? Und was ist, wenn ich mit den Miterben verstritten bin? Als Anwälte für Erbrecht in Wismar stehen wir Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite und beantworten Ihnen alle Fragen zum Thema Erbrecht.
Beratung für Erblasser
Sie machen sich Gedanken darüber, was mit Ihrem Besitz passiert bzw. passieren soll, wenn Sie einmal nicht mehr sind? Oder haben Sie bereits ganz konkrete Vorstellungen, wie Ihr Nachlass verwaltet werden soll? Die Rechtsanwaltskanzlei Simmich steht Ihnen für Fragen rund um die Nachlassverwaltung zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend, was alles zu beachten ist, was es mit dem Pflichtteil auf sich hat, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht und was bei der Erbschaftssteuer zu beachten ist. Außerdem klären wir mit Ihnen die Frage, wie Sie Ihre Lieben für den Fall Ihres Todes absichern und Streitigkeiten bei den Hinterbliebenen vorbeugen können. In Sachen Erbrecht in Wismar sind wir Ihre kompetenten und versierten Ansprechpartner.
Muss ich für ein Testament zum Notar?
Ein Testament ist eine Willenserklärung des Erblassers. Hierin bestimmt der Erblasser, was mit seinem Vermögen im Erbfall geschehen soll. Welche Form es haben soll, ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Testamente können in unterschiedlichen Formen erstellt werden, wobei zwei besonders häufig vorkommen. Zum einen kann es ein eigenhändiges (privates) Testament sein und zum anderen ein öffentliches Testament. Ersteres muss handschriftlich vom Erblasser verfasst werden und noch weitere Bestimmungen erfüllen. Es muss nicht (kann aber) in amtliche Verwahrung gegeben werden. Das öffentliche Testament wird in der Regel maschinell erstellt, muss vom Erblasser unterzeichnet werden und von einem Notar in amtliche Verwahrung genommen werden. Wenn Sie ein eigenhändiges Testament aufsetzen, müssen Sie also nicht zwangsläufig zum Notar.
Anwalt oder Notar?
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung eines privaten Testaments behilflich. Die anwaltliche Beratung hat gegenüber der notariellen einen entscheidenden Vorteil: Wir können Ihnen bzw. Ihren Hinterbliebenen auch nach dem Tod weiter behilflich sein. Zum Beispiel, wenn ein Kind Pflichtteilsansprüche gegenüber dem überlebenden Ehegatten geltend macht. In diesem Fall können wir diesem bei der Auskunft über den Nachlass, der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs und Ähnlichem helfen. Unsere Unterstützung reicht – buchstäblich – „über den Tod hinaus“.
Das Berliner Testament
Grundsätzlich darf jeder ausschließlich sein eigenes Testament verfassen. Eine Ausnahme bildet das Ehegattentestament bzw. das gemeinschaftliche Testament. In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff Berliner Testament, mit dem der Erblasser, den jeweiligen Ehepartner im Todesfall als Erben einsetzt. Wie genau das funktioniert und welche Vor- und Nachteile es mit sich bringen kann, erklären wir Ihnen gern ausführlich. Denn auch dabei ist einiges zu beachten.
Der Erbvertrag
Mit einem Erbvertrag kann man ähnlich wie bei einem Testament von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Hierbei bindet sich der Erblasser vertraglich daran, dem Begünstigten das Erbe oder einen bestimmten Erbteil zu hinterlassen. Der Erbvertrag bleibt beispielsweise von einem Widerruf des Testaments unberührt. Wie das im Einzelnen aussieht und in welchen Fällen es sich lohnt, einen Erbvertrag aufzusetzen, legen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch dar. Außerdem unterstützen wir Sie, wenn Sie einen Erbvertrag mit einem Ehevertrag, einer Grundstücksübertragung oder ähnlichen Geschäften kombinieren möchten.
Erbanfechtung und Erbausschlagung
Leider kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten beim Erbfall. Wir wissen: Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Bei Unstimmigkeiten schauen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte wir erwägen können, damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht. Als Anwälte für Erbrecht stehen wir Ihnen bei der Anfechtung eines Testaments zur Seite. Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich einer Erbausschlagung. Was muss dabei beachtet werden, wenn Sie ein Erbe ausschlagen wollen? In welchen Fällen ist es sinnvoll ein Erbe auszuschlagen? Welche Alternativen gibt es zu einer Erbausschlagung? Wir beraten Sie umfassend und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen.
Die Erbschaftssteuer
Wer sein Leben lang hart gearbeitet und sein Vermögen gut verwaltet hat, möchte das, was nach seinem Tod übrigbleibt, in der Regel seinen Liebsten zukommen lassen. Doch bei jeder Erbschaft ist auch die Erbschaftssteuer an das Finanzamt zu entrichten. Deren Höhe ist abhängig vom Vermögen und den verwandtschaftlichen Verhältnissen. Diese so gering wie möglich zu halten, ist nicht immer einfach. Wir beraten Sie gern und ausführlich, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, dafür zu sorgen, dass die Erbschaftssteuer möglichst niedrig ausfällt.
Pflichtteilsanspruch bei Enterbung
Das BGB sieht eine gesetzliche Erbfolge vor. Der Erblasser kann mit einer testamentarischen Verfügung allerdings von dieser abweichen und einen gesetzlichen Erben von der Erbfolge sogar ausschließen. Diese sogenannte Enterbung birgt oft großes Konfliktpotenzial. Meist ging ihr ein Streit zu Lebzeiten des Erblassers voraus, der nun nicht mehr geschlichtet werden kann. Hinzu kommen finanzielle Aspekte, da dem Enterbten ggf. ein Anspruch auf Zahlung eines Pflichtteils, Zusatzpflichtteils oder einer Pflichtteilsergänzung zusteht. Bei der Geltendmachung dieser Ansprüche stehen wir als Anwälte für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Simmich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.