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Insbesondere die Interaktion mit dem Bauamt ist für viele Menschen ein Graus. Wer ein neues Haus bauen will oder ein bestehendes Haus umbauen oder erweitern will, benötigt aber eine Baugenehmigung. Diese kann beim zuständigen Bauamt beantragt werden. Doch dabei können auch viele rechtliche Fragen auftreten.

  • Was genau ist eine Baugenehmigung?
  • Brauche ich diese nur für Bauvorhaben?
  • Was ist eine Nutzungsänderung?
  • Was ist ein Bauvorbescheid? 
  • Welche Wirkungen hat ein Bauvorbescheid?
  • Was muss ich bei der Beantragung der Baugenehmigung vorlegen?
  • Was ist ein Bebauungsplan?Was sind Außen- und Innenbereich?
  • Kann ich im Außenbereich bauen?
  • Was kann ich machen, wenn mein Bauantrag abgelehnt wurde?

Besonders die letzte Frage beschäftigt viele Menschen. Der Bauantrag ist abgelehnt - was nun? Gegen einen solchen Ablehnungsbescheid kann entweder Widerspruch eingelegt oder auch direkt Klage erhoben werden.

Widerspruchsverfahren

Der Widerspruch ist, anders als bei vielen anderen Bescheiden, im Baugenehmigungsverfahren nicht zwingend vorgeschrieben. Trotzdem kann es sich lohnen, ihn einzulegen. Der Bauantrag selbst wird von einem Verwaltungsfachangestellten bearbeitet. Nach dem Widerspruch wird die Behörde gezwungen, sich noch einmal mit dem Antrag auseinanderzusetzen. Verwaltungsintern wird dies nun in aller Regel ein Verwaltungsjurist übernehmen. Sollte dieser zu dem Schluss kommen, dass das Bauvorhaben doch zulässig sei, wird er dem Widerspruch abhelfen, das Bauvorhaben also zulassen. Der Vorteil des Widerspruchsverfahrens ist, dass es in der Regel schneller und kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren.

Klageverfahren

Das Klageverfahren kann auch noch nach erfolglosem Widerspruch durchgeführt werden. Im Gegensatz zum Widerspruchsverfahren entscheidet hierbei nicht ein bei der Verwaltung angestellter Jurist über die Zulässigkeit des Bauvorhabens, sondern unabhängige Richter. Die Erfolgsaussichten stehen damit mit dem Klageverfahren oftmals besser, als bei dem Widerspruchsverfahren. Der Nachteil im Klageverfahren ist jedoch, dass Verwaltungsstreitigkeiten auch in Mecklenburg-Vorpommern oftmals mehrere Jahre dauern.  Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg. Sei es die Beratung vor der Planung eines Bauvorhabens, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Ablehnungsbescheides oder im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Nicht nur im Baurecht stehen wir Ihnen zur Seite. Das Verwaltungsrecht ist in seiner Mannigfaltigkeit und Problemstellung sehr weit gefasst.

  • Sie wollen einen Baum im Garten fällen und bekommen keine Genehmigung?
  • Ihr Hund ist ohne Leine durch die Stadt gelaufen und Sie haben Post vom Ordnungsamt?
  • Sie betreiben ein Gewerbe und bekommen keine Erlaubnis oder zu viele Auflagen?
  • Ein seit Generationen öffentlicher Weg in Ihrem Dorf wird plötzlich versperrt?
  • Sie sollen Anschlussgebühren zahlen?

Bei diesen und ähnlichen Problemen und mehr stehen Ihnen wir mit Rat und Tat zur Seite.